Energieeinsparverordnung
- Energieausweis
( Wer braucht welchen Energieausweis? Und ab wann?
Zum 1.
Oktober 2007 tritt die neue Energieeinsparverordnung 2007 ( EnEV) in Kraft.
Damit wird der bundesweit einheitliche Energieausweis ( auch EnergiePass genannt
) verpflichtend bei Vermietung u. Verkauf eingeführt. Durch eine Übergangsfrist
haben Eigentümer genug Zeit, diesen Ausweis ausstellen zu lassen. Die
Deutsche Energie-Agentur
(dena) bietet unter der Internetadresse www.dena-energieausweis.de
nützliche Hilfestellungen und Hinweise zu Austellern von Energieausweisen.
Ein einfacher „Energieausweis-Check“ sagt Gebäudeeigentümern,
ob und wann sie einen Energieausweis vorlegen müssen und welche Anforderungen
er erfüllen muss. Eine Expertendatenbank (s.o) ermöglicht die Suche
nach qualifizierten Ausweisausstellern vor Ort.
Unverändert bleiben die Mindestanforderungen an die energetische Qualität
von Gebäuden, die bereits in der alten Verordnung festgelegt wurden.
Seite 2: Der Energieausweis Schritt für Schritt
